Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
CSRD Definition
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde ein neuer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geschaffen. Ziel der Initiative ist es, die Qualität, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen, die in der Europäischen Union (EU) tätig sind, zu erhöhen. Sie wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2021 ins Leben gerufen, um die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) zu ersetzen. Die CSRD wird voraussichtlich für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Ein wichtiger Bestandteil der CSRD ist die Berichterstattung über CO2-Emissionsdaten. Ab 2024 werden mehr Unternehmen verpflichtet sein, umfassendere und detailliertere Informationen über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten. Dadurch sollen die Relevanz und Zuverlässigkeit von Informationen zur Nachhaltigkeit verbessert, ein umfassender Überblick über die Nachhaltigkeitsmaßnahmen eines Unternehmens gegeben und nachhaltige Investitionen sowie Entscheidungen gefördert werden. Die CSRD ist strenger als die NFRD und gilt für viermal so viele Unternehmen in der EU.
Anwendungsbereich der CSRD
Die CSRD weitet die Berichtspflicht auf mehr Unternehmen aus: große Unternehmen, alle börsennotierten Unternehmen inklusive kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Bedingungen erfüllen, müssen die CSRD einhalten:
Nicht nur in der EU ansässige Unternehmen müssen sich an die CSRD halten. Sie gilt für jedes Unternehmen mit mindestens einer großen oder börsennotierten EU-Tochtergesellschaft oder mindestens einer Zweigniederlassung mit einem Nettoumsatz von 40 Mio. EUR in der EU, die außerdem in den letzten beiden aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR auf dem europäischen Markt erzielt hat. Die EU-Tochtergesellschaft oder -Niederlassung ist verpflichtet, gemäß der CSRD zu berichten.
Zeitplan der CSRD
Die CSRD wurde vom Europäischen Parlament im November 2022 angenommen und trat im Januar 2023 in Kraft. Die Entwürfe der 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden Ende Juli 2023 verabschiedet. Bis zum 30. Juni 2024 soll ein zweiter Satz von Berichtsstandards folgen, die branchenspezifisch und an verschiedene Unternehmensformen angepasst sind.
Die Vorschriften werden in vier Stufen in Kraft treten:
- Am 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits dem NFRD unterliegen.
- Am 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht dem NFRD unterliegen.
- Am 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsgesellschaften.
- Am 1. Januar 2028 für Nicht-EU-Unternehmen, die unter die Berichtspflicht der CSRD fallen.
Die Kommission wird die Standards alle drei Jahre überprüfen, um neue Entwicklungen wie internationale Standards zu berücksichtigen.
Anforderungen der CSRD
Mit der CSRD werden Klimaschutzmaßnahmen und ihre transparente Berichterstattung für Unternehmen verpflichtend. Damit wird die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens genauso wichtig wie die Finanzberichterstattung.
Die CSRD deckt viele Nachhaltigkeitsthemen ab, über die die Unternehmen berichten müssen. Dazu gehören Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Faktoren (ESG) wie Klimawandel, biologische Vielfalt, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. So lässt sich bewerten, wie langfristig die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen angelegt ist.
Bedeutung der CSRD
Die neue Richtlinie wird den Klimaschutz voranbringen und das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen fördern. Zusätzlich bietet sie Unternehmen einen positiven Anreiz, Verantwortung zu übernehmen. Als eine von mehreren Gesetzesinitiativen sorgt die CSRD sowohl für mehr Klarheit als auch für mehr Anerkennung des Klimaschutzengagements von Unternehmen.
Erfahren Sie mehr zum Thema CSRD und besuchen Sie die ClimatePartner Academy.