Hintergrund und Ziel der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

27. August 2024

Was ist der Hintergrund der EUDR-Verordnung?

Wälder erfüllen vielfältige Funktionen: Sie produzieren Sauerstoff, speichern Kohlenstoff, verbessern die Luftqualität und regulieren den Wasserkreislauf. Darüber hinaus fördern sie die Biodiversität und sichern für etwa ein Drittel der Weltbevölkerung die Lebensgrundlage. 

Allerdings stellen Entwaldung und Waldschädigung große Probleme dar. Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gingen zwischen 1990 und 2020 weltweit etwa 420 Millionen Hektar Wald durch Abholzung verloren. Entwaldung und Waldschädigung tragen zur Erderwärmung bei, wobei laut IPCC allein die Abholzung für 11 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. 

Ein Treiber dieser Entwicklungen ist der Konsum in der EU. Schätzungen zufolge werden allein durch den Verbrauch und die Produktion von Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Soja und Holz in der EU bis 2030 jährlich rund 248 000 Hektar Wald verloren gehen, sofern keine regulatorischen Maßnahmen ergriffen werden.

Was ist das Ziel dieser Verordnung?

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, sind die Eindämmung der Abholzung sowie die umfassende Wiederherstellung von Wäldern und anderen Ökosystemen von entscheidender Bedeutung. Die EU Deforestation Regulation (EUDR) zielt darauf ab, den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die Verordnung ist bereits letztes Jahr Ende Juni 2023 in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten gilt die Verordnung ab dem 30. Dezember 2024 für große und mittlere Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen haben eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2025.

Was bedeutet das nun konkret?

Die EUDR betrifft Rohstoffe, deren Verbrauch in der EU maßgeblich zur globalen Entwaldung und Waldschädigung beiträgt. Der Großteil der von der EU verursachten Entwaldung entfällt auf diese Rohstoffe sowie auf einige ihrer Folgeprodukte: Ölpalme, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Rinder und Kautschuk (siehe Anhang 1). Die Liste der erfassten Rohstoffe wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, wobei neue Daten wie sich verändernde Entwaldungsmuster berücksichtigt werden.

Unternehmen dürfen diese Rohstoffe und deren Erzeugnisse in der EU nur dann in Verkehr bringen, bereitstellen oder exportieren, wenn sie:

  •  entwaldungsfrei sind (d.h., die Erzeugnisse wurden auf Flächen produziert, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden; im Falle von Holz und Holzerzeugnissen bedeutet dies, dass das Holz aus einem Wald stammt, in dem es nach dem 31. Dezember 2020 zu keiner Waldschädigung gekommen ist)
  • gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt wurden, und
  • eine Sorgfaltserklärung vorliegt.

Die Verordnung gilt für Marktteilnehmer, die relevante Erzeugnisse erstmalig in der Union in Verkehr bringen oder exportieren, sowie für Händler, die diese Produkte in der Lieferkette bereitstellen. Für KMU und Kleinstunternehmen gelten reduzierte Pflichten und längere Umsetzungsfristen.

Die EUDR verlangt von Unternehmen, Informationen (mit Geolokalisierung) zu sammeln, um die Konformität mit der Verordnung nachzuweisen, eine Risikobewertung durchzuführen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Zusätzlich unterliegen Unternehmen, die nicht Kleinunternehmen oder Kleinstunternehmen sind, einer jährlichen Berichtspflicht. Um sicherzustellen, dass Unternehmen die Vorgaben der EUDR einhalten, verfügen die zuständigen Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten über Kontrollbefugnisse. Bei Verstößen gegen die EUDR drohen Sanktionen und Reputationsrisiken.

Für Unternehmen ist es daher unerlässlich, sich einen detaillierten Überblick über ihre Rohstoffe und Produktgruppen zu verschaffen und ihre gesamte Lieferkette genau zu analysieren, um die EUDR-Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

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