EU-Verordnung im Überblick: Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)

27. August 2024

Was ist der Hintergrund der ESPR-Verordnung?

Materielle Güter sind ein wesentlicher Bestandteil des EU-Binnenmarkts und die Vielfalt dieser Produkte wächst kontinuierlich. Sie herzustellen, zu nutzen und zu entsorgen erfordert große Mengen an Material, Energie und Ressourcen und setzt erhebliche Mengen an Treibhausgasen frei. Entscheidungen, die bereits in der Entwurfsphase eines Produkts getroffen werden, haben wesentlichen Einfluss darauf, wie das Produkt genutzt, gewartet, repariert und recycelt werden kann.

Was ist das Ziel dieser Verordnung?

Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) trat am 18. Juli 2024 in Kraft. Ihr Ziel ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz sowie die Kreislauffähigkeit von Produkten zu verbessern.

Was bedeutet das nun konkret?

Die ESPR legt Ökodesign-Anforderungen für ein breites Spektrum von physischen Produkten fest. Diese Anforderungen betreffen die folgenden Produktaspekte:

  • Haltbarkeit und Zuverlässigkeit von Produkten
  • Wiederverwendbarkeit von Produkten
  • Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Wartung und Überholung von Produkten
  • Vorhandensein bedenklicher Stoffe in Produkten
  • Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten
  • Rezyklatanteil in Produkten
  • Wiederaufarbeitung und Recycling von Produkten
  • Verringerung des CO2-Ausstoßes und der Umweltbelastung
  • Menge der durch das Produkt voraussichtlich entstehenden Abfallstoffe

Die Verordnung gilt für alle physischen Waren, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich ihrer Bau- und Zwischenteile. Die Produkte sind in Produktgruppen zusammengefasst. Es gibt einige Ausnahmen wie zum Beispiel Lebens- und Futtermittel oder Arzneimittel, die nicht unter die Verordnung fallen. Die EU-Kommission plant, 12 Produktgruppen vorrangig zu regeln, darunter Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel sowie Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie und andere Elektronikgeräte.

Mit der ESPR wird auch ein digitaler Produktpass (DPP) eingeführt, in dem relevante Informationen gespeichert werden, um die Kreislauffähigkeit der Produkte zu fördern und die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Der DPP kann unter anderem Informationen über die Materialien und die Herkunft des Produkts, die technische Leistung des Produkts oder Reparaturarbeiten enthalten. Dieser digitale Pass bietet Verbrauchern, Behörden und Herstellern einen elektronischen Zugang zu den Produkteigenschaften.

Zusätzlich führt die ESPR Maßnahmen ein, um die Vernichtung unverkaufter Konsumgüter zu reduzieren. So dürfen nicht verkaufte Textilerzeugnisse und Schuhe künftig nicht vernichtet werden. Dies gilt nicht für kleine Unternehmen, und mittlere Unternehmen erhalten eine Übergangsfrist.

Die EU-Kommission wird im März/April 2025 einen Arbeitsplan zur Umsetzung der ESPR veröffentlichen. Die ersten Produktverordnungen werden voraussichtlich bis Ende 2025 in Kraft treten. Sanktionsvorschriften der Mitgliedsstaaten stellen die Einhaltung der ESPR sicher. 

Unternehmen müssen daher bereits in der Phase des Produktentwurfsphase die Leistungs- und Informationsanforderungen der ESPR erfüllen und Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz beachten. 

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