Das Österreichische Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG): Die Weichenstellung für die Energiewende

13. Juli 2021

Ein Statement von Jakob Sterlich, Head of ClimatePartner Austria

Am 7. Juli 2021 hat der österreichische Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen. Es legt die Rahmenbedingungen für den landesweiten Ökostromausbau fest, mit dem bis zum Jahr 2030 die vollständige Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen erreicht werden soll.

Die Zeit ist zwar kurz, aber der Weg ist noch weit. Zwar bezieht das Land schon jetzt 75 Prozent seines Strombedarfs aus regenerativen Quellen, vor allem aus Wasserkraft. Um die angestrebten 100 Prozent zu erreichen, muss die Produktion von Ökostrom aber bis 2030 von derzeit rund 54 Terrawattstunden (TWh) um 27 TWh auf 81 TWh erhöht werden. Dabei sollen elf TWh auf Fotovoltaik, zehn TWh auf Windkraft und fünf TWh auf Wasserkraft sowie ein TWh auf Biomasse-Technologien entfallen.

Gegenüber der aktuell bestehenden Ökostromproduktion entspricht dieser Zuwachs einer Steigerung um immerhin 50 Prozent. Laut Regierungsangaben ist damit eine Einsparwirkung von rund neun Mio t CO2 verbunden, was mehr als zehn Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Österreichs von rund 80 Mio. t CO2 (Stand 2019) entspricht.

Dies reicht aber noch lange nicht aus, um das Land klimaneutral zu machen. Dennoch wird das Gesetz von vielen Umweltverbänden grundsätzlich positiv beurteilt, da es die richtigen Impulse setzt. So begrüßt die Umweltorganisation Global 2000 die Einigung zum Erneuerbaren-Ausbaugesetz als Initialzündung für die Energiewende in Österreich. Es sei ein wichtiger Schritt hin zur Klimaneutralität bis 2040. Auch für den WWF und der Umweltdachverband geht das Gesetz in die richtige Richtung. 

Immerhin: Mit dem Gesetz bekommt eine Entwicklung einen verbindlichen und rechtssicheren Rahmen, der hoffentlich sicherstellen wird, dass der Ausbau regenerativer Energiequellen verstärkt voran geht und das Verstromen fossiler Energieträger möglichst bald ein Ende haben wird.

Die politische Einigung in Österreich folgt einer Entwicklung, die bereits in anderen Ländern nicht zuletzt Gerichte bestimmt haben. Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen ihre zu kurz gegriffenen Klimaschutzbemühungen musste die deutsche Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachbessern. Statt 2050 soll Deutschland jetzt bereits 2045 klimaneutral sein, das Klimaziel für 2030 wurde von 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung angehoben.

Diese hohen Vorgaben und der sich immer deutlicher zeigende Klimawandel machen es notwendig, dass alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft und wahrgenommen werden, mit denen sich CO2-Emissionen vermeiden oder reduzieren lassen. Neben dem Ausgleich ihrer unvermeidbaren Emissionen können Unternehmen bereits jetzt aktiv zum Ausbau erneuerbarer Energien und damit auch zur Verringerung ihrer CO2-Emissionen beitragen, indem sie ihre Energieversorgung auf vollständige regenerative Quellen umstellen.

Was sie dabei beachten müssen und welche Möglichkeiten sie haben, erläutert unser aktueller Climate Action Insights-Artikel zum Thema Green Energy.