
ESRS E1 Klimawandel
Was sind die Berichtsanforderungen nach ESRS E1 Klimawandel?
Der ESRS E1-Standard enthält Berichtsanforderungen, die Stakeholder wie Investoren, Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit helfen sollen, die Auswirkungen eines Unternehmens auf den Klimawandel zu verstehen. Dazu zählen die positiven und negativen Effekte des Unternehmens, seine bisherigen, aktuellen und künftigen Klimaschutzmaßnahmen im Einklang mit dem Pariser Abkommen sowie seine Pläne zur Anpassung von Strategien und Geschäftsmodellen für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet EU-Unternehmen zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Die Unternehmen müssen sich an konkrete „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) halten, wobei sich der Standard ESRS E1 auf den Klimawandel bezieht.
Drei Schritte für die CSRD-Berichterstattung nach ESRS E1
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA): Die DWA erfolgt vor der eigentlichen Berichterstattung und ermittelt die Einflussfaktoren Ihres Unternehmens nach außen sowie die äußeren Faktoren, die auf Ihr Unternehmen einwirken. Sie schafft die Grundlagen für eine Berichterstattung nach aktuellen Standards und Offenlegungspflichten und gewährleistet dadurch Klarheit für alle Nutzer:innen, auch für jene, die mit Nachhaltigkeitskonzepten nicht vertraut sind.
- Strukturierte Berichterstattung: Stimmen Sie Ihre Angaben auf die ESRS-Anforderungen ab (z. B. ESRS E1-1 bis E1-9), basierend auf den Ergebnissen Ihrer DMA.
- Unabhängige Prüfung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Bericht von unabhängigen Stellen auf Regelkonformität und Genauigkeit überprüft wird.
Der E1-Standard steht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und Verordnungen wie dem EU-Klimagesetz, der Climate Benchmark Standards Regulation, der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), der EU-Taxonomie und den Offenlegungsanforderungen gemäß Säule 3 der EBA, wodurch Regelkonformität und Konsistenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewährleistet werden.
Neun Berichtsanforderungen nach ESRS E1
E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
Erläutern Sie die bisherigen, aktuellen und künftigen Klimaschutzmaßnahmen Ihres Unternehmens. Diese Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass die Strategie und das Geschäftsmodell Ihres Unternehmens auf den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft, die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C gemäß dem Pariser Abkommen und das Erreichen von Net Zero bis 2050 ausgerichtet sind. Dies beinhaltet auch die Beteiligung Ihres Unternehmens an kohle-, öl- und gasbezogenen Aktivitäten.
E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Legen Sie dar, inwieweit Ihr Unternehmen über Konzepte verfügt, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu ermitteln, zu bewerten, zu steuern und zu bewältigen.
E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
Geben Sie die wichtigsten Maßnahmen an, die bereits ergriffen wurden und geplant sind, um klimabezogene Ziele und Vorgaben zu erreichen. Erläutern Sie die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und legen Sie offen, welche Mittel für ihre Umsetzung bereitgestellt werden.
E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Nennen Sie die Ziele, die sich Ihr Unternehmen gesetzt hat, um seine Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien zu unterstützen und mit den wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen umzugehen.
E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
Machen Sie Angaben zum Gesamtenergieverbrauch Ihres Unternehmens in absoluten Zahlen, zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Beteiligung an kohle-, öl- und gasbezogenen Aktivitäten und zum Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix.
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie Gesamtemissionen
Ermitteln Sie Ihre Brutto-Treibhausgasemissionen (THG) auf Grundlage des GHG Protocols:
- Scope 1: die direkten Auswirkungen der Aktivitäten Ihres Unternehmens auf den Klimawandel sowie der Anteil seiner gesamten THG-Emissionen, der Emissionshandelssystemen unterliegt.
- Scope 2: die indirekten Emissionen aus der von Ihrem Unternehmen verbrauchten Energie, sei es extern zugekauft oder bezogen.
- Scope 3: die Emissionen, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens über die Scope-1- und Scope-2-Emissionen hinaus entstehen. Scope-3-Emissionen machen oft einen großen Teil des THG-Inventars eines Unternehmens aus und sind eine der Hauptursachen für dessen Übergangsrisiken.
E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
Erläutern Sie die Maßnahmen Ihres Unternehmens zur dauerhaften Entfernung von Emissionen aus der Atmosphäre oder zur Unterstützung der Entfernung von Emissionen aus der Atmosphäre, um auf das Net-Zero-Ziel hinzuarbeiten. Dies beinhaltet, Einblick in den Umfang und die Qualität der verifizierten Emissionsreduktionen (CO2-Zertifikate) zu gewähren, die auf dem freiwilligen CO2 -Markt (VCM) erworben wurden oder erworben werden sollen, um Contribution Claims zu unterstützen.
E1-8 – Interne CO2-Bepreisung
Legen Sie offen, ob Ihr Unternehmen interne CO2-Bepreisungssysteme anwendet, und falls ja, wie diese Systeme zur Entscheidungsfindung beitragen und Anreize für die Umsetzung von klimabezogenen Maßnahmen und Zielen schaffen.
E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
Legen Sie dar, welche finanziellen Auswirkungen Sie für Ihr Unternehmen durch wesentliche physische Risiken und Übergangsrisiken erwarten und wie Sie das Potenzial Ihres Unternehmens einschätzen, von wesentlichen klimabezogenen Chancen zu profitieren.
Wenn Sie mehr über die verschiedenen Berichtsanforderungen nach ESRS E1 Klimawandel und unser Leistungsangebot erfahren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.